AGB

Für sämtliche Absprachen und Geschäftsverbindungen zwischen Monomythos (im Folgenden als „Monomythos“ oder „wir“ bezeichnet) und unseren Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese AGB sind ebenso für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung maßgeblich, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich erwähnt werden. Jeglichen abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten seitens des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Beachten Sie bitte, dass diese AGB nicht auf Verbraucher anwendbar sind. Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich für gewerblich tätige Kunden sowie Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts erbracht.

Grundlagen

  1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde unser verbindliches Angebot bestätigt oder indem der Kunde unsere verbindliche Anfrage bestätigt oder ordnungsgemäß ausführen lässt. Der Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Leistung. Zusätzliche Leistungskomponenten, die nicht ausdrücklich benannt wurden, schulden wir nur dann, wenn sie als wesentliche Vertragspflichten unverzichtbar sind, um den jeweiligen Vertragszweck zu erfüllen.
  2. Wenn wir dem Kunden Vorschläge oder Angebote unterbreiten, insbesondere im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung, die der Kunde dann mit Dritten umsetzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns angemessen für die Erstellung des Konzepts oder Vorschlags gemäß Nummer I. 7 dieser AGB zu vergüten.
  3. Unsere Preis- und Kostenangaben verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Lizenzmaterial, Schriften, Standard-Software und andere Fremdmaterialien sind in Angeboten und Kostenaufstellungen, sofern nicht anders gekennzeichnet, nicht enthalten.
  4. Wir verpflichten uns zur fachgerechten Ausführung unserer Leistungen, wobei die Eignung der Leistung für einen bestimmten Zweck, der sich nicht unmittelbar aus der Beauftragung ergibt, einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bedarf.
  5. Im Falle von kreativen gestalterischen Auftragsinhalten haben wir im Rahmen des Auftrags ein angemessenes Maß an Gestaltungsfreiheit, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zur Ausführung getroffen wurde.
  6. Wir sind nicht dafür verantwortlich, einen Erfolg zu erzielen, der über unsere eigentliche Leistung hinausgeht, wie beispielsweise Bekanntheit, Umsatzsteigerungen, Reichweitensteigerungen, Kundenzahlen, Suchmaschinenpositionierungen oder ähnliches. Die Berücksichtigung besonderer technischer, wirtschaftlicher, medialer Rahmenbedingungen sowie anderer technischer, logistischer oder sonstiger Umstände, die dem Kunden zuzuordnen sind, erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  7. Änderungen des Leistungsumfangs und des Gegenstands bedürfen beiderseitiger Zustimmung. Zusätzliche Leistungen werden vom Kunden angemessen vergütet. Als angemessen gelten im Zweifelsfall die Standardsätze von Monomythos. Falls solche Standardsätze nicht existieren oder als unangemessen erachtet werden, gelten die Regelungen des aktuellen Vergütungstarifvertrags oder der einschlägigen Branchenhonorartabellen. Fehlen solche allgemeinen Regelungen, gelten die branchenüblichen Vergütungssätze für vergleichbare Leistungen professioneller Agenturen in Hamburg.
  8. Wiederholte Entwurfsarbeiten, Anpassungen und Korrekturen, die nicht zur Mängelbeseitigung gehören, gelten ebenfalls als nachträgliche Änderungen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen stellen wir einen Basiskonzeptvorschlag und eine Korrekturschleife bereit.
  9. Unser Geschäftssitz dient als Erfüllungsort. Etwaige Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Auf speziellen Wunsch des Kunden können wir eine Transportversicherung auf seine Kosten abschließen. Angemessene Reise- und Fahrtkosten werden vom Kunden erstattet, sofern die Reise oder Fahrt zur Erfüllung des Vertragszwecks erfolgte und mit Zustimmung des Kunden oder aufgrund der Erforderlichkeit alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erfolgte, unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität. Bei der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten sind wir bis zur Datenübergabe an das Übermittlungsnetzwerk verantwortlich. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortung für Fehler im Übertragungsnetzwerk oder in Zwischenstellen oder Endpunkten des Übertragungsnetzwerks. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Infrastruktur so einzurichten, dass von uns übermittelte Daten in ausreichendem Umfang und innerhalb der erforderlichen Zeit empfangen werden können. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung ausreichender Speicherplatzkontingente und die korrekte Konfiguration von Sicherheitsvorrichtungen.
  10. Wir sind nicht verpflichtet, Unterlagen und andere Gegenstände des Kunden aufzubewahren, die dieser nicht innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auftrags zurückgefordert hat. Gegenstände und Unterlagen, die uns vom Kunden überlassen wurden, sollten vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert werden. Für Schäden, die nicht von dieser Versicherung abgedeckt sind, haften wir nur bis zur Höhe des Materialwerts.
  11. Wir geraten nur in Verzug, wenn der Kunde uns schriftlich mahnt, es sei denn, es handelt sich um ein Fixgeschäft. Die Vereinbarung von verbindlichen Fertigstellungsterminen muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Die genannten Leistungstermine sind abhängig von der rechtzeitigen Erfüllung aller notwendigen Mitwirkungspflichten seitens des Kunden.
  12. Die Darstellung des Umfangs, der Reichweite und der Wirkung unserer Leistungen sowie deren Verwendung durch den Kunden dient ausschließlich der Beschreibung der Leistung und stellt keine eigenständige Garantie dar. Garantien im rechtlichen Sinne werden nur durch schriftliche Vereinbarung unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ seitens von Monomythos gegeben.

Beratung

  1. Unsere Beratungsleistungen basieren ausschließlich auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Falls Dritte für die Beratung und Datenerhebung herangezogen werden, geschieht dies im Namen und im Auftrag des Kunden, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
  2. Wir verpflichten uns zur fachgerechten Erbringung der Beratungsleistung, unter Berücksichtigung der mit dem Kunden vereinbarten Anforderungen. Jedoch garantieren wir kein spezifisches Ergebnis der Beratung. Die Beratungsleistungen unterliegen grundsätzlich den Regeln des Dienstvertragsrechts. Unsere Beratungsaussagen und Empfehlungen basieren stets auf unserem besten Wissen und Gewissen. Wenn es mehrere mögliche Lösungsalternativen gibt, sind wir nicht verpflichtet, eine bestimmte Alternative zu nennen oder vorrangig zu empfehlen.
  3. Falls wir neben Beratungsleistungen auch andere Dienstleistungen für den Kunden erbringen, gelten diese Dienstleistungsteile jeweils als eigenständige Leistungen. Wenn wir im Rahmen der Projektvorbereitung, Konzeption und Planung von Maßnahmen und Leistungen für den Kunden tätig sind, wird dies als Beratungsleistung betrachtet. Die resultierenden Maßnahmen werden in Absprache mit dem Kunden abgestimmt, und zweckmäßige Schritte werden aus den Ergebnissen der Beratung abgeleitet. In der Umsetzungsphase sind wir nicht dazu verpflichtet, die Aufgabenstellungen, Annahmen und Rahmenbedingungen erneut zu überprüfen und können das zuvor mit dem Kunden abgestimmte Ergebnis der Beratung als Grundlage verwenden.

Medienproduktion

Für die Entfaltung und Realisierung von Kreativprojekten im Bereich Film, Fotografie, Animation und anderen ästhetischen Schöpfungen (nachfolgend allgemein als „Projekte“ bezeichnet) gelten nachstehend aufgeführte Ergänzungen:

  1. Wir entwickeln für die Projekte ein Konzeptvorschlag, welcher die geplante Grundidee, den voraussichtlichen Umfang sowie den vorgesehenen Verwendungszweck der Projekte aufzeigt.
  2. Nach Übermittlung des Konzeptvorschlags hat der Auftraggeber einen Zeitraum von zwei Wochen, uns schriftlich oder per E-Mail die Genehmigung des Vorschlags zu erteilen oder präzise Modifikationsanforderungen schriftlich oder per E-Mail darzulegen.
  3. Nach Erhalt der Zustimmung für das Konzept seitens des Auftraggebers erstellen wir eine Vorlage für die Projektinhalte, beispielsweise das Storyboard, gemäß dem Konzept. Nach unserer Präsentation und der Validierung durch den Auftraggeber erfolgt die Verwirklichung der Projekte. Sollte der Auftraggeber den Konzeptvorschlag in einer maßgeblich geänderten Version, die den Präferenzen des Auftraggebers entspricht, mehr als zweimal hintereinander zurückweisen oder sich nicht innerhalb von 7 Tagen zur ersten oder überarbeiteten Version äußern, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die für die jeweilige Entwicklungsphase vereinbarte Vergütung zu beanspruchen. Falls eine derartige Vergütung für die Entwicklungsphase nicht explizit vereinbart wurde, steht es uns frei, eine anteilige Vergütung in Höhe von 20% der für das Gesamtprojekt festgelegten Vergütung pro Entwicklungsphase zu verlangen.Internetseiten/Webdesign/Applikationen

Internetseiten/Webdesign/Applikationen

Für die Schöpfung und Entwicklung von digitalen Präsentationen und Benutzeroberflächen für Anwendungen (im Folgenden allgemein als „Digitalinhalte“ bezeichnet) gelten die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen:

  1. Wir konzipieren für die Digitalinhalte einen Entwurf, der die geplante Struktur, die Interaktionen und die wesentlichen Elemente der Digitalinhalte veranschaulicht.
  2. Nach Vorlage des Entwurfs hat der Auftraggeber zwei Wochen Zeit, uns schriftlich oder per E-Mail die Freigabe des Entwurfs zu erteilen oder detaillierte Änderungswünsche schriftlich vorzulegen. Sollte der Auftraggeber den Entwurf in einer grundlegend überarbeiteten Version, die seinen Vorstellungen entspricht, mehr als dreimal hintereinander ablehnen oder sich nicht innerhalb von 7 Tagen zur ersten oder einer überarbeiteten Version äußern, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und für die Entwicklungsphase eine anteilige Vergütung in Höhe von 25% der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Sofern keine spezifische Vergütung vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Vergütung für die Entwurfsphase zu zahlen.
  3. Nach Erhalt der Freigabe des Entwurfs durch den Kunden setzen wir die Digitalinhalte gemäß dem Entwurf um.
  4. Bei der technischen Umsetzung der Digitalinhalte haben wir Spielraum, sofern keine Abweichung vom freigegebenen Entwurf vorliegt. Geringfügige, akzeptable Abweichungen vom freigegebenen Entwurf gelten ebenfalls nicht als Mangel, sofern diese technisch bedingt sind, die grundlegende Funktionalität der Digitalinhalte nicht wesentlich beeinträchtigen und nur mit erheblichem Aufwand vermieden werden könnten.
  5. Die Bereitstellung der Digitalinhalte erfolgt entweder auf einem Speichermedium oder durch Bereitstellung auf einem digitalen Server. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Einrichtung und das Hosting der Digitalinhalte nicht in unserem Leistungsumfang enthalten.
  6. Unsere Haftung in Bezug auf die technische Kompatibilität von von uns bereitgestellten Digitalinhalten und Webanwendungen beschränkt sich ausschließlich auf die vereinbarte Spezifikation. Die Kompatibilität mit verschiedenen Bildschirmauflösungen, Endgeräten, Browsern, Web-Technologien und Standards wird nur im Rahmen der Vereinbarung gewährleistet. Im Zweifelsfall garantieren wir die Kompatibilität mit den beiden am weitesten verbreiteten Bildschirmauflösungen des Vorjahres vor der Beauftragung. Einschränkungen, die sich aus der mobilen Darstellung von Inhalten ergeben, sind vertragsgemäß. Wenn responsive Inhalte erstellt werden, gewährleisten wir deren ordnungsgemäße Funktion auf aktuellen mobilen Endgeräten mit großer Verbreitung und Stand der Technik. Wir garantieren jedoch nicht die identische Darstellung auf verschiedenen Endgeräten, die Berücksichtigung weniger verbreiteter Technologien, Bildschirmauflösungen oder Darstellungsmethoden, oder ein bestimmtes Erscheinungsbild auf einem bestimmten Endgerät, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  7. Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung der von uns erstellten Digitalinhalte im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter rechtlicher oder technischer Standards, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gewünschten Gestaltung sowie für die Erfüllung rechtlicher Anforderungen in Bezug auf seine Digitalinhalte verantwortlich.
  8. Sofern in unseren Digitalinhalten und Programmen Standardprogramme und/oder Komponenten von Dritten verwendet werden (z. B. Standardsoftware, Open-Source-Software, Betriebssysteme, Server-Komponenten, Browser, etc.), ist unsere Haftung und Verantwortung für deren Funktionalität und Kompatibilität, abgesehen von unseren eigenen Leistungen, ausgeschlossen. Wir übernehmen insbesondere keine Verantwortung für Störungen und Einschränkungen, die durch fehlerhafte Fremdsoftware verursacht werden. Sofern nicht anders vereinbart, besteht die Lizenzvereinbarung für Softwarekomponenten von Dritten unmittelbar zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Softwareanbieter.
  9. Bei der Bereitstellung von Software und anderen Anwendungen stellen wir den Binärcode zur Verfügung, sind jedoch nicht verpflichtet, den Quellcode herauszugeben.

Dritte

  1. Wir behalten uns das Recht vor, nach unserem Ermessen Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen heranzuziehen. Dies beeinflusst nicht unsere Verantwortung für die uns auferlegten Vertragspflichten.
  2. Wenn die Beauftragung von Dritten vereinbart ist, erfolgt dies nach Zustimmung des Kunden im Namen und im Auftrag des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung für Dritte oder deren Dienstleistungen, wenn Dritte auf Anforderung oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen werden (Fremdleistungen). Die Auswahl und Überwachung von Fremdleistungen oder deren Dienstleistern liegt in unserer Verantwortung, sofern dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird. Wir können Vorauszahlungen für etwaige Vergütungen an solche Dritten (Fremdkosten) verlangen und die Beauftragung bis zum Zahlungseingang aussetzen. Dies gilt auch für andere Kosten und Auslagen, die aufgrund der Vorgaben oder Wünsche des Kunden für das jeweilige Projekt entstehen, wie beispielsweise Mietkosten, Reisekosten, Transportkosten und Unterkunftskosten.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Bereiche Konzeption und Design der jeweiligen Maßnahme und schließt nicht die Umsetzung und/oder Lieferung des Leistungsergebnisses ein, wie beispielsweise die Produktion von Werbematerialien, Fotos, Filme oder die Programmierung von Websites. Wenn wir die Umsetzung des Konzepts oder Designs gemäß der Vereinbarung organisieren, haften wir nicht für die Leistung der von uns beauftragten Unternehmen, es sei denn, wir sind ausdrücklich als Generalunternehmer oder Hauptauftragnehmer für die Lieferung/Leistung benannt.

Allgemeine Mitwirkungspflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle relevanten Informationen für den jeweiligen Auftrag mitzuteilen und uns rechtzeitig über etwaige Probleme oder Änderungsbedarf zu informieren. Anweisungen müssen rechtzeitig erteilt werden, um eine angemessene Umsetzungszeit zu gewährleisten.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, während der Ausführung des Auftrags per E-Mail mit dem Kunden zu kommunizieren. Sofern nicht anders vom Kunden verlangt und in schriftlicher Form vereinbart, erfolgt die elektronische Kommunikation ohne Verschlüsselung. Der Kunde wird gebeten, besonders vertrauliche Daten, die er uns übermittelt, beispielsweise durch Passwortschutz, vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Darüber hinaus sollte der Kunde uns über diesen Umstand und die erforderlichen Informationen zur ordnungsgemäßen Verwendung der Daten informieren.
  3. Der Kunde ist für eine effiziente Kommunikation auf seiner Seite verantwortlich. Dies umfasst den tatsächlichen Empfang von von uns gesendeten Nachrichten, die regelmäßige Überprüfung des Posteingangs und die zeitnahe Beantwortung von Fragen unter Berücksichtigung der vereinbarten zeitlichen Anforderungen durch qualifizierte Mitarbeiter mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen.
  4. Wir können davon ausgehen, dass die Angaben und Mitteilungen des Kunden korrekt und vollständig sind, und sind nicht verpflichtet, Nachforschungen oder Rückfragen durchzuführen. Wir werden den Kunden jedoch auf etwaige Unstimmigkeiten oder Informationslücken hinweisen. Verzögerungen, die aufgrund von fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Mitwirkungen entstehen, berechtigen uns, unsere Leistung entsprechend später bereitzustellen, auch wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzugs erfolgt.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Vorlagen und Materialien für die vereinbarte Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde gibt uns nur Anweisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Wir sind nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung durchzuführen, werden den Kunden jedoch auf erkannte Rechtsverletzungen hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie von Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf Verletzungen von Rechten Dritter zurückzuführen sind, die der Kunde zu vertreten hat.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit der Vertragsleistung sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen sofort zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu verlangen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 7 Tagen mit einer ausführlichen Begründung verweigert oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Beanstandungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, es sei denn, es liegt eine Abweichung von einer schriftlich vereinbarten Gestaltung vor. Unsere Haftung ist für abgenommene oder vom Kunden bereitgestellte Inhalte ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Grammatik, Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck, rechtliche Zulässigkeit und andere ähnliche Faktoren sowie deren jeweilige Auswirkungen. Das Lektorat ist nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet ist.
  7. Der Kunde ist verantwortlich für die Klärung der für ihn geltenden rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf unsere Leistung. Der Kunde stellt sicher, dass die Umsetzung kundenspezifischer Anforderungen keine Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Rechte Dritter oder anderer gesetzlicher Bestimmungen darstellt. Wir sind nicht verpflichtet, rechtliche Beratung oder Recherche durchzuführen. Unsere Haftung für die Bereitstellung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten im Hinblick auf unsere erbrachten Leistungen bleibt hiervon unberührt.
  8. Wir garantieren lediglich die Freiheit unserer Leistungen von Rechten Dritter in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland. Wir haften jedoch dafür, dass wir das Leistungsergebnis ohne rechtswidrige Verwendung von Materialien Dritter erstellt haben. Falls vereinbart, führen wir Schutzrechtsrecherchen durch, deren Umfang den Aufwand einer qualifizierten Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sowie unsere Kosten für Beratung und Aufbereitung des Rechercheergebnisses umfasst.
  9. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der für das jeweilige Projekt auf Kundenseite verantwortlich ist und in der Lage ist, wesentliche Entscheidungen für das Projekt entweder selbst zu treffen oder kurzfristig herbeizuführen. Dieser Ansprechpartner oder ein rechtzeitig benannter Stellvertreter muss während der üblichen Geschäftszeiten des Kunden kurzfristig erreichbar sein. Wenn sowohl der Kunde als auch wir Ansprechpartner bzw. Vertreter benannt haben, erfolgt der Austausch von vertragswesentlichen Informationen über diese Ansprechpartner.

Termine

  1. Der Liefer- oder Leistungstermin sowie die Liefer- oder Leistungsfrist werden basierend auf unserer voraussichtlichen Leistungsfähigkeit vereinbart. Diese Termine sind unverbindlich und unterliegen dem Vorbehalt unvorhergesehener Umstände und Hindernisse. Dazu gehören insbesondere Fälle höherer Gewalt, staatliche Maßnahmen, allgemeine Gefährdungslagen, Maßnahmen aufgrund von Seuchen oder Krankheiten, die Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeglicher Art, Sabotage oder das Nichtvorliegen von uns zu verantwortenden Verzögerungen, falsche oder verspätete Lieferungen, Pandemieereignisse oder pandemiebedingte Einschränkungen der Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Einrichtungen und Unterstützung durch Dritte. Solche Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, auch wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs auftreten. Wenn die Leistungen für mehr als drei Monate behindert werden, behält sich der Kunde das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall muss der Kunde uns den bis zur Kündigung entstandenen Aufwand, nicht stornierbare Ausgaben und unseren kalkulierten Gewinn für den Auftrag erstatten, sofern wir nicht für das Leistungshindernis verantwortlich sind.
  2. Falls der Aufwand steigt und die Ursache nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, haben wir das Recht, eine angemessene Vergütung für den tatsächlich entstandenen Mehraufwand zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mehraufwand durch vom Kunden verursachte Unterbrechungen oder Verzögerungen im Projekt entsteht. In einem solchen Fall haben wir auch das Recht auf eine angemessene Anpassung des Zeitplans unter Berücksichtigung einer angemessenen Wiederaufnahme des Projekts. Wir werden den Kunden schriftlich auf diesen Umstand hinweisen.

Nutzungsrechte

  1. Wir gewähren dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Ergebnis unserer Leistung (Endprodukt). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, umfasst die Vergütung die Einräumung einfacher, nicht exklusiver Nutzungsrechte für den vereinbarten Verwendungszweck, die vereinbarte Nutzungsform und den vereinbarten Nutzungszeitraum. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere in nicht ausdrücklich abgedeckten Medien, in einem anderen geografischen Gebiet, in bearbeiteter Form (sofern die Bearbeitung nicht für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist) und/oder zu einem anderen Zeitpunkt, erfordert eine ausdrückliche zusätzliche Rechtseinräumung. Die Übertragung von Nutzungsrechten und die Unterlizenzierung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Bereitstellung von offenen, bearbeitungsfähigen Dateien an den Kunden ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Alle Rechte an Zwischenergebnissen, Vorschlägen oder Entwürfen sowie an Konzepten und Ausschreibungsbeiträgen verbleiben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bei uns. Der Kunde ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zur Eigenverwendung dieser Materialien berechtigt.
  2. Wenn eine Abnahme unserer Leistung vorgesehen ist, erfolgt die Einräumung von Nutzungsrechten unter der aufschiebenden Bedingung der Abnahme durch den Kunden. Wir verpflichten uns, dem Kunden auf schriftliche Anforderung hin die erforderlichen Nutzungsrechte zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde aus berechtigten Gründen die Abnahme verweigert, aber dennoch die Nutzung unserer Leistung benötigt, um seine legitimen geschäftlichen Interessen zu wahren.
  3. Bei unberechtigter Nutzung unserer Leistung ist der Kunde zur Zahlung einer Vergütung für die Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der Vergütung, die gemäß unseren Regelsätzen zum Zeitpunkt der Nutzung fällig wäre. Falls keine solche Vergütung vorgesehen ist oder ein entsprechendes Angebot unterbreitet wurde, beträgt die Mindestvergütung das 1,5-fache der Regelvergütung gemäß dem maßgeblichen Tarifvertrag oder der anwendbaren Honorartabelle für das jeweilige Arbeitsergebnis. Unsere Berechtigung, bei konkreten Schadensberechnungen einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den oben genannten Bestimmungen unberührt. Diese Regelungen gelten auch, wenn eine gestalterische Arbeit die erforderliche Schöpfungshöhe des Urheberrechts nicht erreicht.
  4. Jegliche Rechtseinräumungen sind an die Bedingung geknüpft, dass das vereinbarte Gesamtentgelt vollständig bezahlt wird. Teilweise Rechte werden nicht eingeräumt. Die Verwendung vor vollständiger Bezahlung und die Nutzung von Materialien, die von uns im Rahmen kostenloser Bewerbungsleistungen (z. B. Pitching) bereitgestellt wurden, sind unberechtigt und unzulässig.
  5. Wenn wir im Auftrag des Kunden Fremdmaterial bereitstellen (z. B. Stockfotos, für die Dritte die Rechte innehaben), muss der Kunde die geltenden Nutzungsbeschränkungen beachten. Materialien, die für Internetseiten oder mobile Apps bereitgestellt werden, dürfen normalerweise nicht auf anderen Websites oder in anderen Medien verwendet werden. Unsere Haftung für Verstöße gegen diese Nutzungsrechte durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  6. Auch bei der Einräumung exklusiver Nutzungsrechte behalten wir uns das Recht vor, die Ergebnisse unserer Leistung sowie deren Entwürfe im Rahmen unserer Eigenwerbung, zur Teilnahme an Wettbewerben, einschließlich im Internet, und als Referenzen unter Angabe des Kunden zu verwenden.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Liefervertrag resultierenden Zahlungen vor. Falls der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere im Falle von Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware durch uns gilt gleichzeitig als Rücktritt vom Vertrag. Nach der Rücknahme der Ware sind wir befugt, sie zu verwerten, wobei der Erlös aus der Verwertung auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet wird, abzüglich angemessener Verwertungskosten.

Rechnungsstellung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung schriftlich und mit nachvollziehbaren Gründen dagegen Einspruch erhebt. Die Fälligkeit der Rechnung bleibt von diesem Prozess unberührt.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, bei Auftragserteilung und während der Erbringung der Leistungen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Teilleistungen während des Projekts, für die separate Rechnungen ausgestellt werden können.
  3. Wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät oder wir Kenntnis von Umständen erlangen, die erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Bonitätsbewertung durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen), behalten wir uns das Recht vor, sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung auszusetzen. Wir können auch die Fortsetzung der Leistung von einer Vorkasse abhängig machen. Jegliche Ansprüche oder Rechte gegen uns aufgrund einer rechtmäßigen Aussetzung der Leistungserbringung im Verzugsfall sind ausgeschlossen.
  4. Falls aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind (insbesondere bei Kündigung durch den Kunden gemäß § 648 BGB), ein Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, schuldet der Kunde uns eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der Vergütung, die für die nicht erbrachte Leistung vorgesehen war. Einsparungen von Aufwendungen werden auf diese Ausfallvergütung angerechnet, sofern die Aufwendungen ausdrücklich Bestandteil der Leistung waren und tatsächlich eingespart wurden (z. B. Reisekosten). Der Kunde behält das Recht, höhere Einsparungen nachzuweisen, während wir das Recht behalten, niedrigere Einsparungen nachzuweisen.
  5. Eine Aufrechnung gegenüber von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der Kunde ist selbst verantwortlich für eventuell anfallende Entgelte oder Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Beitragszahlung an die Künstlersozialkasse, und er trägt diese Kosten.

Mängelhaftung

  1. Nach der Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen und Entwürfe befreit. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler, die vom Kunden übersehen wurden.
  2. Abweichungen in Farbe, Größe und Gestalt zwischen Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder anderen Vorlagen und dem endgültigen Produkt gelten nicht als Mangel, sofern sie bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbar waren und material- sowie verfahrensbedingt auftreten. Insbesondere im Bereich der digitalen Druckvorstufe können unvermeidliche Abweichungen zwischen der digitalen Wiedergabe und dem finalen Produktionsergebnis auftreten, insbesondere unter Berücksichtigung der verwendeten Technik. Solange solche Abweichungen die Tauglichkeit des Endprodukts nicht einschränken, liegt kein Mangel vor. Es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Leistungen von Druckereien und anderen Dienstleistern im Bereich der digitalen oder analogen Druckvorbereitung und Druckausführung gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Fremdleistungen im Sinne der vorherigen Bestimmung V.2.
  3. Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistungsergebnisse in Bezug auf Wettbewerbsrecht, Designrecht, Patentrecht oder Markenrecht. Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung für die Eignung oder Zulässigkeit der Leistungsergebnisse zur Erlangung gewerblicher oder anderer Schutzrechte.

Sonstige Haftung

Unsere Haftung erstreckt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen haften wir gegenüber dem Kunden nur dann: Wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Wenn wir ausdrückliche Garantien übernommen haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragsziels notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Wenn wir Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, jedoch maximal auf den Betrag der Gesamtvergütung für den betreffenden Auftrag, bei dem der Haftungsgrund entstanden ist. Schadensersatzansprüche für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie entsprechend für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

Verschwiegenheit/Datenschutz

  1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie vertraulichen Informationen des Kunden, die uns im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden. Wir werden solche vertraulichen Informationen ausschließlich für die Zwecke der Vertragsbeziehung mit dem Kunden verwenden und sie nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich. Die Vertraulichkeit solcher Informationen richtet sich nach den Bestimmungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
  2. Falls unsere Leistung die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden im Rahmen seines Auftrags gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft, werden wir auf Wunsch des Kunden eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß den gesetzlichen Anforderungen abschließen. Wir sind nicht verpflichtet, Vereinbarungen zu akzeptieren, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, wie etwa die Vereinbarung von Vertragsstrafen oder die Übernahme von Garantien. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen des Projekts, die sich aus solchen Anforderungen ergeben. Wenn der Kunde den Abschluss von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung oder anderen über gesetzliche Anforderungen hinausgehenden Vereinbarungen verlangt, erstattet der Kunde uns unabhängig von einem tatsächlichen Abschluss die Kosten für die rechtliche Prüfung und Verhandlung des Vertragsvorschlags. Diese Kosten werden nach einem Stundensatz von 250,00 Euro, mindestens jedoch 250,00 Euro pro Vereinbarung berechnet. Dies gilt auch für vom Kunden geforderte Verschwiegenheitsvereinbarungen oder -erklärungen, die über die Anforderungen des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hinausgehen.

Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn unsere Leistungen im Ausland verwendet werden.
  2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollten, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist Hamburg.
Nach oben scrollen